Herzlich Willkommen!
Aktuelles
Heizkosten- u. Müllzuschuss 2018
Heizkostenzuschuss
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/19 in Höhe von € 135,-- zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe die unten ersichtlichen Richtsätze nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren
Familieneinkommen die unten ersichtlichen Richtsätze nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen die unten ersichtlichen
Richtsätze nicht übersteigt.
Diese Anträge werden von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und weitergeleitet.
RICHTSÄTZE Einkommensgrenze( brutto):
Alleinstehend € 933,06
Alleinerziehend, 1 Kind € 1.077,04
Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.221,01
Alleinerziehend, 3 Kinder * € 1.364,97
Ehepaar, Lebensgefährten € 1.398,97
Paar, 1 Kind € 1.542,94
Paar, 2 Kinder € 1.686,90
Paar, 3 Kinder * € 1.830,88
3. erwachsene Person ** € 465,92
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 143,97 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 465,92 hinzuzurechnen.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld gelten folgende Richtsätze (brutto):
Alleinstehend € 1.087,96
Alleinerziehend, 1 Kind € 1.255,83
Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.423,68
Alleinerziehend, 3 Kinder * € 1.591,55
Ehepaar, Lebensgefährten € 1.631,20
Paar, 1 Kind € 1.799,07
Paar, 2 Kinder € 1.966,93
Paar, 3 Kinder * € 2.134,79
3. erwachsene Person ** € 543,23
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von
€ 167,84 hinzuzurechnen, solange für dieses
Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 543,23 hinzuzurechnen.
Zusätzlich zum Zuschuss des Landes wird auch die Gemeinde heuer wieder einen Heizkostenzuschuss auszahlen. Dieser wurde vom Gemeinderat mit € 160,-- beschlossen. Anträge können ab sofort in der Gemeindekanzlei (Martina Chromy 7203 DW 11) gestellt werden.
Müllkostenzuschuss
Für die Gewährung des Müllkostenzuschusses gilt für 2018/19 folgendes Nettoeinkommen:
Bei Einzelpersonenhaushalten:
1.Stufe:
Einkommen bis € 975,21 Zuschuss: € 130,00
2.Stufe:
Einkommen bis € 1.229,13 Zuschuss: € 85,00
3.Stufe:
Einkommen bis € 1.482,85 Zuschuss: € 40,00
Bei Mehrpersonenhaushalten:
1.Stufe:
Einkommen bis € 1.462,11 Zuschuss: € 130,00
2.Stufe:
Einkommen bis € 1.614,51 Zuschuss: € 85,00
3.Stufe:
Einkommen bis € 1.767,71 Zuschuss: € 40,00
Die Bemessungsgrundlage des Familieneinkommens erhöht sich um € 140,32 Euro pro Kind.
Auch hier ist die Antragstellung ab sofort möglich.
Falls es noch Fragen diesbezüglich gibt, wir helfen Ihnen gerne.
Gemeindeamt Martina Chromy 7203 DW 11